Kernsprechzeiten
Mo 8.00 -
Di 8.00 -
Mi 8.00 -
Do 8.00 -
Fr 8.00 -
sowie nach Vereinbarung
Tel.: 03672 / 480497
Fax.: 03672 / 480498
Sehschule
Zu den Aufgaben einer Orthoptistin zählen u.a. die Prävention,
Diagnose und Therapie von Schielerkrankungen,
Sehschwächen, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen.
Störungen der Zusammenarbeit
beider Augen sind oftmals
ein Problem im frühen Kindesalter
(z.B. Schielen, Fehlsichtigkeit, etc.),
jedoch können auch im Erwachsenenalter,
im Zusammenhang mit internistischen
oder neurologischen Erkrankungen,
Störungen wie Doppeltsehen
oder Augenmuskelerkrankungen auftreten.
Eine Untersuchung von Kindern ist bereits im ersten Lebensjahr möglich,
sollte allerdings spätestens zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr
routinemäßig erfolgen.
Eine zeitige Erkennung und Behandlung ist notwendig
um dauerhafte Schäden in der frühkindlichen Sehentwicklung zu vermeiden.